Ein erstes Vorgespräch verschafft für alle Beteiligten Klarheit.
Die zukünftigen Bauherren treffen sich im Amt für Wirtschaft und Soziales, Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, um Fragen zum Baurecht des Vorhabens bzw. wo das Bauvorhaben zulässig ist zu erörtern und eine realistische Zeitschiene zu erstellen.
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